Übersicht:
| Land |
Reisepass benötigt? |
Visa benötigt? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Türkei |
Ja |
Nein/2 |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
1/2 |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Nein/2 |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Nein/2 |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Nein/2 |
Ja |
Hinweis:
Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den
kolumbianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite
mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem kolumbianischen Einreisestempel beinhaltet.
Reisepass:
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten
in spanischer Sprache mit sich führen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigen sollte eine solche Erklärung des
anderen Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen.
Kolumbianische Minderjährige (unter 18 Jahren) oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Kolumbien, die aus Kolumbien
ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die
notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Sorgeberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten
reisen.
Empfehlenswert ist bei Reisen mit Minderjährigen eine vorherige Rücksprache mit der Botschaft bezüglich der Ausreisevorschriften.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass
/ Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum:
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen
touristischen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen (es zählt das Datum des Einreisestempels der Einwanderungsbehörde „Migració Colombia“ (Internet: www.migracioncolombia.gov.co):
EU-Länder, Schweiz und Türkei
([1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien).
[2] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken
dient (z.B. Geschäftsreise mit Besprechungsterminen), sollte vor Abreise mit der zuständigen konsularischen Vertretung geklärt
werden, ob ein Visum nötig ist.
Anmerkung - Reisepaß/Visa:
Hinweis: Seit Herbst 2012 wird wegen gehäufter Masernfälle bei der Einreise über die Karibikstädte (u.a. Barranquilla, Cartagena,
Sta. Marta) von unter 39-Jährigen ein Nachweis einer Masern-Impfung gefordert.
Visaarten:
Geschäfts-, Journalisten-, Studenten- und Arbeitsvisa sowie Visa für Aufenthalte für medizinische Behandlung und andere Sonderzwecke.
Visagebühren:
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer:
Arbeitsvisa richten sich nach der Länge des Arbeitsvertrages, Geschäftsvisa und alle übrigen Visa je nach Vereinbarung, generell
werden sie für max. 2 Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind jedoch vor Ort möglich.
Antragstellung:
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft. Manche Visumarten sind persönlich zu beantragen.
Antragstellung:
Unterschiedlich, abhängig von der Visumart und Länge des Aufenthalts. I. d. R.:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mind. 2 freie Seiten enthält sowie Kopien der
Seite mit den persönlichen Daten sowie aller Seiten, die kolumbianische Visa bzw. Ein-/Ausreisestempel enthalten.
Je nach Reisezweck und -dauer sind weitere Unterlagen erforderlich.
Übersetzung der oben genannten Dokumente ins Spanische von einem vereidigten Übersetzer, der in dem jeweiligen Konsulat registriert
ist, sowie Beglaubigung durch Apostille.
Aufenthaltsgenehmigung:
Einzelheiten vom zuständigen Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft.
Bearbeitungszeit:
Je nach Visum 6-8 Wochen. Telefonische Terminabsprache zur Visumerteilung ist erwünscht.
Ausreichende Geldmittel :
Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 20 US$ pro Tag).
Dokumente bei der Einreise:
(a) Empfohlen: Internationaler Impfausweis mit Nachweis einer Masernimpfung.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 20 US$ oder Gegenwert in anderen Währungen pro Tag und Person)
(c) Bei Reisen nach San Andrés: Rück- oder Weiterreiseticket.
Verlängerung des Aufenthalts:
Aufenthaltsverlängerungen müssen rechtzeitig bei der Migración Colombia beantragt werden. Dies ist gebührenpflichtig.
Ausreiseerlaubnis:
Reisende mir Visa Temporal und ausländische Einwohner Kolumbiens benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Migración
Colombia. Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich.
Zusätzlich ist eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Paz y salvo) vom Ministerio de Hacienda erforderlich