Übersicht:
| Land |
Reisepass benötigt? |
Visa benötigt? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Türkei |
Ja |
2 |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja/1 |
Nein |
Nein |
| Schweiz |
Ja/1 |
Nein |
Nein |
| Österreich |
Ja/1 |
Nein |
Nein |
| Deutschland |
Ja/1 |
Nein |
Nein |
Hinweis:
Ungarn ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch
mitzuführen.
Reisepass:
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mind. 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine
Visumpflicht, muss er während des Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige benötigen
eine nach Möglichkeit beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass
/ Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum:
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte
von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Transit:
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land
weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Anmerkung: Für den Wechsel zwischen den beiden Terminals auf dem Flughafen Budapest Ferihegy benötigen visumpflichtige Reisende ein
Transitvisum.
Schengen-Visum:
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen,
in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen
Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Visaarten:
Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisa) und Transitvisa.
Visagebühren:
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Schengen-Visum: 60 €.
Gültigkeitsdauer:
Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: bis 5 Tage pro Durchreise.
Antragstellung:
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antragstellung:
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen
Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der
ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und
Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B.
Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt
und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die
Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung
ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung
für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das
gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung
von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Bearbeitungszeit:
Bis zu 30 Tagen.
Personalausweis:
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte
einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Ausreichende Geldmittel :
Reisende außer EU-Bürger und Schweizer müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag oder über eine
Kreditkate mit ausreichender Deckung verfügen.
Meldepflicht:
Wer vorhat, sich länger als 30 Tage im Land aufzuhalten, muss sich innerhalb von 15 Tagen bei der Polizei melden. Meldeformulare
und Gebührenmarken gibt es auf Postämtern und in Trafiken.
Dokumente bei der Einreise:
Alle Reisenden - außer EU-Bürger und Schweizer - benötigen bei der Einreise die folgenden Dokumente:
(a) Ausreichende Geldmittel (1000 Forint pro Tag) oder eine internationale Kreditkarte oder ein Einladungsschreiben einer
Privatperson oder Hotelvoucher.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
Verlängerung des Aufenthalts:
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 90 Tage visumfrei in Ungarn aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht
bei der zuständigen Polizeidienststelle bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig. Für eine Arbeitsaufnahme
benötigen EU-Bürger und Schweizer keine Genehmigung.
Visumpflichtige Reisende können einen Antrag für langfristige Aufenthaltsbewilligung stellen. Im Falle des positiven Entscheids erhält
der Antragsteller für die persönliche Abholung der Aufenthaltsbewilligung ein einmaliges, höchstens für 30 Tage gültiges Einreisevisum.
Einreise mit Haustieren:
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt, und müssen als Kennung einen implantierten
Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine
gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor
der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der
Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Hinweis: Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.